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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten. Nachstehend finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit unserer Tätigkeit und unseren Dienstleistungen.

Was bedeutet Spitex?

Der Begriff Spitex kommt so nur in der Deutschschweiz vor und bedeutet Spital externe Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege. Das heisst, es handelt sich um ambulante Hilfe, Pflege und Beratung ausserhalb des Spitals oder Heims, bei den Klientinnen und Klienten zuhause

Welches Ziel hat die Spitex?

Dank Spitex-Leistungen – z.B. Krankenpflege oder Unterstützung im Haushalt etc. – können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zuhause in ihrer gewohnten Umgebung leben.

Spitex bezweckt aber auch eine frühzeitige Rückkehr aus einer stationären Institution (z.B. Spital) nach Hause.

Wie ist die Spitex organisiert?

Die öffentlichen Spitex-Organisationen sind rechtlich selbständig. Die Spitex-Organisationen im Kanton Bern sind beim Spitex-Verband Kanton Bern Mitglied. 2022 zählte der Verband 44 Mitglieder. Diese Anzahl nimmt laufend ab, da sich verschiedene Spitex-Organisationen zusammenschliessen und Synergien nutzen.

Wer hat Anrecht auf Spitex-Leistungen?

Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern ihres vertraglich festgelegten Versorgungsperimeters zur Verfügung, die Beratung, Hilfe und Pflege zuhause benötigen - unabhängig der Nationalität, Konfession oder des Alters.

Was kosten Spitex-Leistungen und was übernimmt die Krankenkasse?

Die pflegerischen Leistungen werden gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) von der Krankenkasse übernommen (exkl. Franchise/Selbstbehalt und Patientenbeteiligung), sofern diese ärztlich verordnet wurden.

 

Es gelten folgende Tarife gegenüber den Krankenkassen:

Abklärung und Beratung      CHF 76.90/Std.

Behandlungspflege             CHF 63.00/Std.

Grundpflege                      CHF 52.60/Std.

 

In den Ansätzen sind die Wegkosten inbegriffen. Es werden keine Zuschläge für Pflegeverrichtungen nachts, an den Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen in Rechnung gestellt.

 

Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten. Anschliessend wird in 5 Minuten-Abschnitten abgerechnet.

 

Die Klientin oder der Klient bezahlt den Selbstbehalt und die Franchise bei der Krankenversicherung. Dazu kommt die Patientenbeteiligung (ab 65 Jahren, wenn es Leistungen nach KVG sind).

Was ist die Patientenbeteiligung?

Die Patientenbeteiligung wird allen Klientinnen und Klienten, die älter als 65 Jahre sind, in der Höhe bis maximal CHF 15.35 pro Tag in Rechnung gestellt. Bei Pflegeleistungen, die weniger als 60 Minuten pro Tag dauern, wird die Beteiligung pro Rata verrechnet. Die Patientenbeteiligung wird direkt der Klientin oder dem Klienten verrechnet und nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie geht vollumfänglich direkt zum Kanton Bern (Beschluss Regierungsrat BE vom 29.11.2017). Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle wird die Patientenbeteiligung von der Ergänzungsleistung oder der Hilflosenentschädigung getragen.

 

Ausgenommen von dieser Beteiligung sind:

  • Kinder und Jugendliche
  • Erwachsene bis zum vollendeten 65. Altersjahr

Können nur ältere Menschen Spitex-Leistungen in Anspruch nehmen?

Alle Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Krankheit, ihrer Herkunft etc., können die Spitex kontaktieren und Unterstützung anfordern. Die Spitex klärt anschliessend den Bedarf ab, die pflegerischen Leistungen sind durch eine Ärztin oder einen Arzt anzuordnen. Ohne diese Anordnung wird die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Im Rahmen des Kinderspitex-Angebots werden auch Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche betreut und gepflegt.

Wie lange zum Voraus muss ich mich für einen Spitex-Einsatz anmelden?

Wir können kurzfristige Einsätze innerhalb 48 Stunden wahrnehmen. Nach Rücksprache auch kurzfristiger. Grundsätzlich ist es aber von Vorteil und wünschenswert, wenn bei planbaren Ereignissen möglichst früh Kontakt mit uns aufgenommen wird.

Was ist eine Bedarfsabklärung und warum wird sie gemacht?

Die Spitex Biel-Bienne Regio hat eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Bern, welcher vorgibt, welche Dienstleistungen in welchem Rahmen angeboten werden. Deshalb nehmen wir den effektiven Bedarf bei einem Hausbesuch auf. Dieser wird von einer Ärztin oder einem Arzt geprüft, bestätigt und verordnet. Der Versicherer ist nur verpflichtet Leistungen zu übernehmen, die wirtschaftlich, zielführend und wirksam sind. Um dies zu gewährleisten, machen unsere Abklärerinnen und Abklärer initial und in regelmässigen Abständen eine ausführliche Anamnese.

Wer kümmert sich um die Formalitäten?

Wir kümmern uns um alle Formalitäten. Nach der Abklärung holen wir bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt die Verordnung ein und leiten die Bedarfsmeldung an den Krankenversicherer weiter. Bei Leistungen von über 60 Stunden pro Quartal, kann der Krankenversicherer eine Leistungsprüfung veranlassen. Die Spitex Biel-Bienne Regio kümmert sich auch darum.

Was ist der Unterschied von einer öffentlichen zu einer privaten Spitex-Organisation?

Spitex-Dienstleistungen werden in der Schweiz sowohl von öffentlich-rechtlichen Anbietern, von privaten Unternehmen sowie von selbstständigen Pflegefachpersonen angeboten.

 

Eine öffentliche Spitex-Organisation hat eine sog. Leistungsvereinbarung mit dem jeweiligen Kanton oder der Gemeinde. Dieser Versorgungsauftrag verpflichtet sie dazu, in ihrem Versorgungsgebiet sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger, unabhängig von Alter, Herkunft und sozialer Schicht, die benötigten Pflegeleistungen erhält. Diese Pflegeleistungen müssen anhand einer Bedarfsabklärung ärztlich verordnet werden und sind kassenpflichtig.

 

Eine private Spitex-Organisation hat i.d.R. keine Leistungsvereinbarung und ist daher keiner eigentlichen Versorgungspflicht unterworfen. Sie kann ihre Klientinnen und Klienten sowie ihr Leistungsangebot frei wählen.

 

Grundsätzlich kann jede Klientin und jeder Klient frei wählen, bei welchem Anbieter sie oder er die gesetzlich versicherten Pflegeleistungen in Anspruch nehmen will.

Welche Leistungen bietet die Spitex Biel-Bienne Regio an?

Die Spitex Biel-Bienne Regio bietet Grundpflege, Behandlungspflege und Beratungen an. Spezialgebiete sind zudem das Wundmanagement, Palliative Care, Psychiatrische Pflege, Demenz und Kinderspitex.

Wer arbeitet bei der Spitex Biel-Bienne Regio?

Bei der Spitex Biel-Bienne Regio arbeiten rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind Diplomierte Pflegefachleute, Fachangestellte Gesundheit, Pflegeassistentinnen und -assistenten, Pflegehelferinnen und -helfer SRK etc. Die Spitex Biel-Bienne bildet jährlich acht bis 15 Lernende aus.  

Ist für mich immer die gleiche Pflegerin oder der gleiche Pfleger zuständig?

Das ist leider nicht immer möglich. Bei Ferienabwesenheiten, Krankheit oder auch Bedarf an spezialisierten Leistungen können auch andere, ebenso kompetente, Fachpersonen zum Einsatz kommen.

Hilft mir die Spitex auch im Haushalt und im Garten?

Die Spitex ist vorrangig für die Pflege und medizinische Betreuung zuständig. Für alltagserleichternde Arbeiten kann jederzeit die BelleVie engagiert werden.
www.bellevie.ch

Was ist BelleVie und was macht sie?

Die BelleVie ist eine Tochtergesellschaft mehrerer führender öffentlicher Spitex-Organisationen, darunter auch die Spitex Biel-Bienne Regio. BelleVie unterstützt ihre Klientinnen und Klienten z.B. im Haushalt, bei der Gartenpflege, begleitet Sie zuhause oder auch ausserhalb, geht Ihnen bei der Schönheitspflege oder administrativen Arbeiten zur Hand.
www.bellevie.ch

Bietet die Kinderspitex auch einen allgemeinen Betreuungsdienst an?

Die Kinderspitex betreut und pflegt ausschliesslich kranke, behinderte oder verletzte Kinder und ihre Familien.

Welches ist das Einzugsgebiet der Spitex Biel-Bienne Regio?

Unser Einzugsgebiet umfasst die Gemeinden Évilard/Magglingen, Pieterlen, Lengnau sowie die Stadt Biel.

Das Einzugsgebiet der Kinderspitex umfasst die Stadt Biel, das gesamte Seeland und den Berner Jura. 

 

 

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